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Aktuelle Seite: Informationen / Hinweise
Sie benötigen eine Bewilligung, wenn Sie planen ...
- öffentlichen Grund zu benützen
- im Freien Lautsprecher einzusetzen
- auf öffentlichem Grund Infrastruktur jeglicher Art aufzubauen (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte usw.)
- Getränke und Speisen zu verkaufen.
So funktioniert's:
- Einreichung Ihres Gesuchs: Beginnen Sie, indem Sie Ihr Veranstaltungsgesuch bei uns einreichen. Wir benötigen alle relevanten Informationen, um Ihren Antrag zu bewerten.
- Bewertung und Beratung: Wir prüfen Ihr Gesuch sorgfältig und beraten Sie zu allen notwendigen Schritten. Unser Ziel ist es, Sie optimal zu unterstützen und eine erfolgreiche Veranstaltung zu gewährleisten.
- Koordination und Bewilligung: Bei einem positiven Entscheid übernehmen wir die Koordination mit den notwendigen Stellen der Stadtverwaltung. Wir klären alle Auflagen und Bedingungen, die für Ihre Veranstaltung erforderlich sind, und fassen diese in einer Bewilligung zusammen.
Wichtige Hinweise:
Fristen: Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, Ihr Gesuch frühzeitig einzureichen.
- Für kleinere Veranstaltungen bis 500 Personen bitten wir Sie, Ihr Gesuch mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum einzureichen.
- Bei Veranstaltungen ab 500 Personen ist es erforderlich, das Gesuch mindestens drei Monate im Voraus einzureichen bzw. anzumelden, um eine ausreichende Planungs- und Koordinationszeit zu gewährleisten.
Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Stadt Uster jegliche Haftung ablehnt, falls Sie vor dem Erhalt der Bewilligung Massnahmen treffen, die Kosten verursachen könnten.
Zwischenspeicherung:
Wird die Eingabe der relevanten Daten für längere Zeit unterbrochen (Timeout-Zeit 2 Stunden), haben Sie die Möglichkeit, die bereits erfassten Daten zwischenzuspeichern. Hierzu können Sie auf den Button "speichern" klicken. Die bereits getätigten Eingaben werden in einem HTML File gespeichert und im Ordner "Download" abgelegt. Beim Fortfahren der Eingaben haben Sie die Möglichkeit, mit dem Button "Öffnen" die zuvor zwischengespeicherten Daten wieder ins Formular zu übertragen. Die Zwischenspeicherung gilt nicht für die hochgeladenen Dokumente.
Naturschutz, Wald und Waldrand, Gewässer und Uferzonen, Grundwasserschutz
Veranstaltungen, welche im Naturschutzgebiet stattfinden soll, unterliegen besonderen Vorschriften.